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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Basys Gesellschaft für Anwender- und Systemsoftware mbH für Trainingsangebote

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Basys Gesellschaft für Anwender- und Systemsoftware mbH (Basys) und den Teilnehmern beziehungsweise Kunden – beide auch als „Vertragspartner“ oder „Parteien“ bezeichnet – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Fassung.

1.2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der anderen Partei erkennt Basys nur an, wenn Basys ihrer Geltung vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Diese AGB gelten stets in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen bei Rechtsgeschäften verwandter Art, soweit die Parteien nicht anderweitige Vereinbarungen treffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen gelten dementsprechend nur vorrangig, sofern und soweit eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien oder zumindest eine schriftliche Bestätigung vonseiten der Basys vorliegt.

1.4. Zur Wahrung der Schriftform im Übrigen genügt auch eine Übermittlung in Textform, beispielsweise mittels Telefax oder E-Mail.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. (Trainings-)Angebote können als Präsenzveranstaltungen oder Onlineveranstaltungen angeboten werden und als Seminar, Workshop, Training, Prüfungstermin oder in ähnlicher Art und Weise bezeichnet sein. Sie sind unverbindlich, aktuelle Anpassungen und Änderungen an Inhalt und Umfang sind jederzeit möglich, es sei denn, sie werden von Basys schriftlich als bindend bestätigt. Dabei kann es sich auch um inhaltliche, terminliche und organisatorische Änderungen bis kurz vor oder auch noch während einer Veranstaltung handeln, sofern die Teilnehmer hierdurch nicht wesentlich gestört werden.

2.2. Der Basys bleibt es vorbehalten, aus wichtigem Grund (wie Krankheit), abweichend von der ursprünglichen Ankündigung jederzeit einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.

2.3. Alle Trainingsangebote werden sorgfältig und nach derzeitigem aktuellen Wissenstand und den aktuellen Vorgaben von intacs® vorbereitet und durchgeführt beziehungsweise ausgegeben. Basys übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte. Für die Verwertung der durch die von Basys angebotenen Trainingsangebote erworbenen Kenntnisse wird seitens Basys keine Haftung übernommen.

2.4. Basys behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die den Verlauf einer Veranstaltung stören, jederzeit auszuschließen.

2.5. Digitale Arbeitsmittel oder Prüfungsunterlagen stehen den Teilnehmern kurz vor und maximal 3 (drei) Monate ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung zur Verfügung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Maßgeblich bei der Bezahlung sind die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Preise. Dabei handelt es sich um Nettoangaben in Euro (EUR). Zuzüglich zu den Nettopreisen fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Ihrem jeweils aktuell anfallendem Umfang an.

3.2. Soweit nicht anders angegeben oder anderweitig vereinbart, sind im Preis die Teilnahme an der Veranstaltung sowie Trainingsunterlagen enthalten.

3.3. Preise und Anmeldung gelten pro Person.

3.4. Bei Präsenzveranstaltungen sind im Preis zudem ausgewählte Getränke und Verpflegung enthalten.

3.5. Basys gewährt folgenden Rabatt:

3.5.1. 10 % Rabatt ab der zweiten Anmeldung bei 2 (zwei) oder mehr Anmeldungen eines Kunden für denselben Termin eines Trainingsangebotes.

3.5.2. Rabatte können nicht kombiniert werden.

3.6. Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten. Für Buchung und Absage von Reise- und Übernachtungsoptionen sind die Teilnehmer/Kunden selbst verantwortlich.

3.7. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

3.8. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der auf unserer Rechnung genannten Konten zu leisten.

3.9. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Zahlungstermine kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9 % (neun Prozent) über dem jeweiligen Basiszins per annum und eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 (vierzig Euro) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.10. Die Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden ist unzulässig, es sei denn, diese wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung von Aufrechnung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegenüber Zahlungsansprüchen unsererseits ist unzulässig, es sei denn, dass Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder der Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Soweit Leistungsverweigerungs- beziehungsweise Zurückhaltungsrechte wegen einer mangelhaften Leistung unsererseits geltend gemacht werden, können sie nur ausgeübt werden, wenn der Kunde bereits den Teil des Entgelts gezahlt hat, der dem Wert unserer Leistung entspricht.  

 

4Besonderheiten bei Onlineveranstaltungen

4.1. Spätestens 2 (zwei) Tage vor dem Temin einer Onlineveranstaltung erhalten alle Teilnehmer die nötigen Instruktionen, technischen Vorgaben, Links und / oder Zugangsdaten. Bei Problemen oder wenn von Basys keine Benachrichtigung eintrifft, sollten Teilnehmer bitte umgehend über engineering-academy@develop-group.de mit Basys Kontakt aufnehmen.

4.2. Für die Einhaltung der technischen Voraussetzungen (Internetzugang, Hardware, Software) und einen störungsfreien Empfang sind die Teilnehmer verantwortlich.

4.3. Bei Online-Veranstaltungen werden alle Teilnehmer mindestens einmal zu einem zufälligen Zeitpunkt dazu aufgefordert, sich in einer digitalen Anwesenheitsliste einzutragen. Dadurch (oder mit einer vergleichbaren Methode) stellt Basys den Nachweis der Teilnahme sicher. Ein Fortbildungsnachweis kann von Basys folglich nur ausgestellt werden, wenn unter Mithilfe der Teilnehmer der Nachweis über eine Teilnahme ermittelt werden konnte.

5. Anmeldung, Buchung

5.1. Anmeldungen sind verbindlich.

5.2. Durch die Anmeldung allein entsteht noch kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung. Der Vertrag über die Teilnahme an einer von Basys angebotenen Veranstaltung kommt erst mit Zugang der von Basys versandten Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zustande. Geht diesem die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn Basys nicht innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen die Ablehnung seiner Anmeldung erklärt; andernfalls gilt der Vertrag mit der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung als geschlossen.

5.3. Bei einer Überbuchung kommt es nicht zu einem Vertragsschluss; die betroffenen Teilnehmer werden von Basys hierüber unverzüglich informiert.

5.4. Teilnahmeberechtigungen können jederzeit an Ersatzteilnehmer übertragen werden. Hierdurch entstehen weder dem ausscheidenden noch dem eintretenden Teilnehmer zusätzliche Kosten. Die Übertragung hat mindestens in Textform zu erfolgen unter Nennung der Daten des Ersatzteilnehmers.

5.5. Umbuchungen auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auf eine andere Veranstaltung der Basys ist zwar jederzeit, aber nicht stets kostenlos, möglich. Umbuchungen haben mindestens in Textform zu erfolgen. Eine Umbuchung ist maximal bis zu 3x (dreimal) möglich.

5.5.1. Kosten der Umbuchungen bezüglich Präsenzveranstaltungen bei Eingang der Umbuchungserklärung
• bis spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor dem Veranstaltungstermin: Keine.
• zwischen 14 (vierzehn) und 5 (fünf) Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 50 % (fünfzig Prozent) des Preises der umgebuchten Leistungen.
• bei weniger als 5 (fünf) Tagen: 100 % (einhundert Prozent) des Preises der umgebuchten Leistungen.

5.5.2. Kosten der Umbuchungen bezüglich Onlineveranstaltungen bei Eingang der Umbuchungserklärung
• bis spätestens 5 (fünf) Tage vor dem Veranstaltungstermin: Keine.
• bei weniger als 5 (fünf) Tagen: 100 % (einhundert Prozent) des Preises der umgebuchten Leistungen.

5.6. Zur Klarstellung: Die in den Ziffern 5.5.1 und 5.5.2 genannten Umbuchungskosten kommen zu den Kosten für die neugebuchten Angebote ergänzend hinzu.

5.7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung maßgeblich für die Frist.

6. Rücktritt

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung nachweislich bei der Basys 5 (fünf) Tage vor der Veranstaltung eingehen.

6.2. Rücktritte und Stornierungen bezüglich digitaler Arbeitsmittel oder Prüfungsunterlagen sind ausgeschlossen.

6.3. Ein Rücktritt ist zwar jederzeit, aber nicht stets kostenlos, möglich.

6.3.1. Kosten eines Rücktritts bezüglich Präsenzveranstaltungen bei Eingang der Rücktrittserklärung
• bis spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor der Veranstaltung: Keine.
• zwischen 14 (vierzehn) und 5 (fünf) Tagen vor der Veranstaltung: 50 % (fünfzig Prozent) des Preises der ursprünglich gebuchten Leistungen.
• bei weniger als 5 (fünf) Tagen: 100 % (einhundert Prozent) des Preises der ursprünglich gebuchten Leistungen.

6.3.2. Kosten der Umbuchungen bezüglich Onlineveranstaltungen bei Eingang der Umbuchungserklärung
• bis spätestens 5 (fünf) Tage vor dem Veranstaltungstermin: Keine.
• bei weniger als 5 (fünf) Tagen: 100 % (einhundert Prozent) des Preises der ursprünglich gebuchten Leistungen.

6.4. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung maßgeblich für die Frist.
 

7. Absage

7.1. Basys behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus folgenden Gründen abzusagen:

7.1.1. Bis 5 (fünf) Tage vor dem Veranstaltungstermin: Aus organisatorischen Gründen (insbesondere Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl).
7.1.2. Jederzeit, auch und insbesondere am Tag der Veranstaltung:
• Aus wichtigen Gründen, die Basys nicht zu vertreten hat (insbesondere Erkrankung, Unfall, Tod des Referenten, Ausfall des Veranstaltungsorts, Pandemien).
• Aufgrund höherer Gewalt.
• Bei gesetzlichen Beschränkungen, die Basys an der Durchführung einer Veranstaltung hindern.

7.2. Wird von Basys ein Veranstaltungstermin abgesagt, ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder auf ein anderes Angebot kostenfrei.

7.3. Bei einer Absage durch Basys wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zuzüglich Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten Basys vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (insbesondere für gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets und dergleichen). Weitere Informationen zum Thema Haftung finden sich in Ziffer 9.
 

8. Urheberrecht, Geheimhaltung und Datenschutz

8.1. Alle Unterlagen (Trainings-, Prüfungsunterlagen, sonstiges Begleitmaterial, in verkörperter wie in digitaler Form), die einem Teilnehmer in Zusammenhang mit dem Trainingsangebot der Basys überlassen werden, sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Nutzung überlassen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Basys dürfen sie nicht vervielfältigt oder verbreitet werden, auch nicht auszugsweise.

8.2. Sollten bei einem Training Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesprochen werden oder Äußerungen beziehungsweise Bestandteile davon in Trainingsterminen als vertraulich anzusehen sind, werden die Parteien auch über das Vertragsende hinaus Geheimhaltung und Vertraulichkeit wahren, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen öffentlich bekannt.

8.3. Videos, Bilder, Tonaufzeichnungen sind generell unzulässig und nur ausnahmsweise mit Einwilligung von Basys und sämtlicher betroffener Teilnehmer zulässig. Basys muss hierfür vorab schriftlich die Zustimmung erteilen.

8.4. Basys verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten von Vertragspartnern unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Kunden geben mit Buchung ihre Erlaubnis, dass ihre Firma von Basys in Referenzlisten und dergleichen aufgenommen werden darf, und diese zu werblichen Zwecken genutzt werden können. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

8.5. Alle Vertragspartner erlauben Basys, sie über zukünftige Angebote und Veranstaltungen zu informieren. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Daten gespeichert. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden die jeweils aktuellen Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und sonstiger einschlägiger rechtlicher Bestimmungen stets eingehalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Unsere Datenschutzerklärung ist hier verfügbar > Datenschutzerklärung
 

9. Haftung

9.1. Basys haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sich und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

9.2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Vorsatz, we-gen arglistig verschwiegener Mängel sowie bei Ansprüchen, die Garantien betreffen oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

9.3. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist auf die typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9.4. Die Haftung für (einfacher) fahrlässige Pflichtverletzungen ist
• ausgeschlossen, sofern diese keine Kardinalspflichten, also vertragswesentliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers.
• im Übrigen der Höhe nach auf die typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) je Schadensfall.


9.5. Basys bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Dem Vertragspartner obliegt insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

9.6. Sonstige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

9.7. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Basys, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
 

10. Widerrufsbelehrung, Verbraucher

10.1. Die Trainingsangebote von Basys richten sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Die Geschäftskundeneigenschaft ist Bedingung für das Zustandekommen eines Vertragsschlusses. Zu diesem Zweck bestätigen die Vertragspartner der Basys bei Registrierung, Anmeldung und bei jeglicher anderer Inanspruchnahme unserer Leistungen, dass dies ausschließlich zu geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Zwecken geschieht und sie keine Verbraucher sind.

10.2. Basys kann hierzu von jedem Vertragspartner einen geeigneten Nachweis für den Status als Unternehmer, Unternehmen oder sonstiger geschäftlicher Nutzer verlangen, etwa durch Vorlage einer USt-IdNr. und dergleichen. Die zur Verifizierung der Geschäftskundeneigenschaft erforderlichen Daten sind vom Vertragspartner unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

11.1. Einbeziehung und Auslegung dieser AGB regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte den Vertragspartnern selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.2. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Sie gelten auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie in diesen AGB nicht wirksam abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

11.3. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Basys, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Uns steht aber die Wahl eines anderen zulässigen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstandes offen. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird bei Verträgen mit Kaufleuten, aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, als Gerichtsstand, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz der Basys festgelegt.

11.4. Sofern nicht ausdrücklich von Basys anders angegeben, ist Leistungsort für alle Pflichten (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) der Geschäftssitz der Basys.

11.5. Sollten sich einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit unserer AGB und einer gemeinsamen Vereinbarung im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweisen sich diese Bestimmungen beziehungsweise der diesen Bestimmungen zugrundeliegende Vereinbarungen als lückenhaft, gelten diejenigen Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und ansonsten vereinbart worden wären. Beide Parteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

11.6. Für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

AGB Trainingsangebot Basys V1.0_20260619

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