Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) führt einen gesetzlich verbindlichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein, mit dessen Hilfe die bisherige Benachteiligung kognitiv eingeschränkter Personen beseitigt wird. Während das Gesetz zur Einführung dieser neuen Pflegegrade die geltenden Überführungs- und Bestandsschutzregeln relativ exakt definiert, bleiben die Fragen zu einer gesetzeskonformen Abrechnung weitestgehend ungeklärt.
Am 9. November 2016 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Leistungserbringer eine Empfehlung zur Abrechnung in der vollstationären Dauerpflege ab dem 01.01.2017 veröffentlicht. Diese beinhaltet grundsätzliche Festlegungen, mit deren Hilfe ein Großteil der ungeklärten Fragestellungen zur Abrechnung von Teilmonaten, Abwesenheiten sowie zur Rechnungslegung beantwortet wird.
Das verfügbare Dokument geht auf die zentralen Kernaussagen des BMG-Empfehlungsschreibens ein und erklärt, wie diese in SENSO® abgebildet sind. Anschließend wird erläutert, welche letzten Schritte in SENSO® und SENSO®iHM notwendig sind, um Ihre genutzte Abrechnungssystematik an diese Empfehlung anzugleichen. Dabei wird an verschiedenen Stellen auf die zuletzt veröffentlichte „Schritt-für-Schritt-Anleitung auf die neuen PSG-Strukturen in SENSO®“ Bezug genommen, die Sie in der zuletzt veröffentlichten Version 1.7 vom 05.10.2016 hier herunterladen können.